Diplomierte Pflegefachperson HF/FH im Kanton Thurgau

AsFam sucht Dich als diplomierte Pflegefachperson HF oder FH in den Kanton Thurgau

Wenn du an deinem Beruf den Pflegeprozess und die Beziehungsarbeit mit Menschen besonders schätzt, dann findest du bei AsFam ideale Bedingungen. Als Fallführende arbeitest du bei uns mit Familien, in denen eine pflegebedürftige Person von eigenen Angehörigen versorgt wird. Gemeinsam mit diesen erarbeitest du Perspektiven und Pflegepläne, unterstützest bei der Erhaltung und Verbesserung der Pflegequalität und nimmst dir Zeit für weitere Aspekte der jeweiligen Situation. Du kannst deine Erfahrungen tagtäglich gewinnbringend für Menschen einbringen, die ansonsten kaum fachliche Unterstützung bekommen. Das gibt dir am Ende des Tages das gute Gefühl, etwas bewirkt und bewegt zu haben.

Deinen Arbeitsalltag planst du grundsätzlich autonom. Schicht- und Wochenenddienste hast du bei uns keine, dafür viel Eigenverantwortung. ‘Pflege am Bett’ gibt es in dieser Funktion selten, im Vordergrund stehen viel mehr Abklärung, Evaluation, Beratung und Coaching. Du bist bei AsFam in ein hochmotiviertes Team von Fachpersonen eingebunden, das sich gegenseitig unterstützt.

Was hältst du von dieser unkonventionellen Spitex Arbeit? Möchtest du mehr wissen?

ANFORDERUNGEN

Mitglieder des Fachteams Pflege müssen über ein in der Schweiz anerkanntes Pflegediplomverfügen. Sie benötigen folgende Fähigkeiten und Erfahrungen:

  • Erfahrung in der komplexen Langzeitpflege
  • Erfahrung in der Personalführung oder -schulung
  • Theoretische Kenntnisse und Anwendungserfahrung in der Pflegediagnostik NANDA
  • Theoretische Kenntnisse und Anwendungserfahrung in der Bedarfsabklärung

VORGESETZTE STELLE

Die vorgesetzte Stelle der Mitglieder des Fachteams Pflege ist die Pflegeleitung.

AUFGABEN

  • Abklärung des Pflegebedarfs bei von Angehörigen gepflegten Personen
  • Vollständiges Ausfüllen des benutzten Bedarfsabklärungsinstruments
  • Erstellung von Pflegeplanungen (NANDA Diagnostik, überprüfbare Ziele, Interventionen)
  • Ausfüllen des individuellen Arbeitshilfsmittels für pflegende Angehörige
  • Strukturierte Evaluation der Situation:
    - Gepflegte Person
    - Pflegende Person(en)
  • Instruktion von Pflegehandlungen an der gepflegten Person
  • Formulierung von Weisungen an die pflegenden Angehörigen.
    Bei Uneinigkeit Beizug eines ausgebildeten Mediators (Geschäftsleiter AsFam)
  • Beratung der pflegenden Angehörigen beim Umgang mit belastenden Situationen

PFLICHTEN

  • Vollständige schriftliche Dokumentation aller durchgeführten Handlungen in den dazuvorgesehenen Arbeitsinstrumenten
  • Unmittelbare Kenntnissetzung der Pflegeleitung oder deren Stellvertretung in unerwartetenSituationen
  • Teilnahme am periodischen Austausch des Fachteams
  • Verpflichtung sich über Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen,Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Privatsphäre und gesundheitlicheAspekte der pflegebedürftigen Person und deren Angehörige. Diese Verpflichtung gilt auchnach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
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