Tarife
Hier erfahren Sie mehr über die Tarife der AsFam.
A. Massnahmen der Abklärung und Beratung (inkl. Quantifizierung des Hilfe- und Pflegebedarfs gemäss ärztlichem Auftrag)
Langzeitpflege
CHF 76.90 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 54.55 pro Stunde
B. Massnahmen der Untersuchung und Behandlung
Langzeitpflege
CHF 63.00 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 53.65 pro Stunde
C. Massnahmen der Grundpflege (Mischtarif)
Langzeitpflege
CHF 52.60 pro Stunde
Akut- und Übergangspflege
CHF 47.50 pro Stunde
Patientenbeteiligung pro Tag
Langzeitpflege
CHF 7.65
Akut- und Übergangspflege
keine
Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 10 Minuten, anschliessend werden Leistungen auf 5 Minuten aufgerundet.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.
Leistungen nach Art. 7 KLV sind kassenpflichtig. Die Spitex-Kundinnen und -Kunden müssen die Jahresfranchise, den gesetzlichen Selbstbehalt von 10% und die Patientenbeteiligung von CHF 7.65 pro Tag übernehmen. Wenn nach einem Spitalaufenthalt durch die Spitalärztin/den Spitalarzt Akut- und Übergangspflege verordnet wird (während maximal 14 Tagen), so sind die Spitex-Kundinnen und -Kunden von der Patientenbeteiligung befreit.
Die Patientenbeteiligung entfällt zudem bei Personen unter 18 Jahren oder wenn die Leistungen statt durch die Krankenversicherung durch eine andere Versicherung übernommen werden, wie z.B. die Invaliden-, Unfall- oder Militärversicherung. Dann gelten die Tarife der entsprechenden Versicherung.