Krankenkassen und öffentliche Hand zahlen den Spitex-Tarif von bis zu 90 Franken pro Stunde.
Generell vergüten die Krankenkassen gemäss KVG für die Grundpflege pro Stunde CHF 52.60. Dazu leistet die öffentliche Hand sogenannte Restkostenbeiträge, die, ganz dem föderalistischen Gedankengut der Schweiz entsprechend, von Kanton zu Kanton, sogar von Gemeinde zu Gemeinde, stark variieren: von 0 Franken (Wallis, Neuenburg) bis zu rund 20-30 Franken (Deutschschweiz). Das führt dazu, dass die AsFam in der Westschweiz geringere Stundenlöhne auszahlt (Wallis und Neuenburg 24 Franken, Fribourg 27 Franken) als in der Deutschschweiz (generell 34.30Franken – entspricht dem aktuellen IV-Assistenzbetrag). Öffentliche Spitexen mit einem Leistungsauftrag erhalten wesentlich mehr Geld von der öffentlichen Hand, im Kanton Zürich zum Beispiel 83.40 Franken.
AsFam maximiert ihren Gewinn gegenüber den Angehörigen.
Diese Aussage ist grundfalsch und nimmt wohl Bezug auf die angeblich miserablen Sozialleistungen. Tatsache jedoch ist, dass die AsFam im Bereich der BVG (berufliche Vorsorge) weit über die gesetzliche Pflicht hinausgeht: alle Löhne sind versichert, kein Koordinationsabzug und der Arbeitgeberanteil beträgt 60 Prozent sowie die Weiterbildungskosten für die pflegenden Angehörigen übernimmt. So berechnet beträgt der Stundenlohn in der Deutschschweiz knapp über 40 Franken. Rechnet man die Kosten für die nicht verrechenbare Zeit der dipl. Pflegefachpersonen (FF = Fallführende), Leitung und Administration im Backoffice, Weiterbildung des internen Personals, Miete, Fahrkosten, IT-Infrastruktur, Abschreibungen, etc. sowie die externen Kosten für Buchhaltung und Lohnabrechnung und die zu zahlenden Steuern dazu, dann verbleiben der AsFam eine Netto Gewinnmarge von 5-8 Prozent. Aldi und Lidl oder Kosmetikfirmen und Hersteller von Markenartikeln gäben sich damit nicht zufrieden! Zudem betreuen unsere FF (100%) maximal je 22 pflegende Angehörige, unser Verband ASPS empfiehlt 24. Uns ist also, im Sinne der zu pflegenden Angehörigen, Qualität wichtiger als Quantität. Gewinnmaximierung geht anders.
Während der Ferien gibt’s keinen Lohn
Im Grundlohn ist der Ferienanteil enthalten (Variante 1). Wenn der PA Ferien bezieht, hat er entsprechend weniger Lohn. Als Alternative (Variante 2) haben wir unseren PAs angeboten, den Grundlohn durch den Ferienanteil zu reduzieren, um ihn dann bei Ferienbezug ausbezahlen zu können. Somit haben die PAs keine Lohneinbussen während der Ferien. Eine bedeutende Anzahl unserer PAs bevorzugte diese Lösung. Allerdings, das mussten wir lernen, ist es laut Bundesgericht nicht zulässig, bei regelmässiger Arbeit Ferien durch einen «Lohnzuschlag» abzugelten. Ferien dürfen also tatsächlich nur bei Bezug ausgezahlt werden. Wir werden deshalb die Wahlmöglichkeit (Variante 1) ersatzlos aufheben müssen.
Der Stundenlohn beträgt 34.30Franken, der Nettolohn aber nur rund 26 Franken
Der theoretische Nettolohn ist je nach Art, wie man diesen berechnet (Ferien, Feiertage, 13. Monatslohn, etc.) unterschiedlich. Zöge man alles ab, blieben effektiv etwa 26 Franken pro Stunde übrig. Fairerweise müssten dazu dann aber auch wieder die von der AsFam getragenen Kosten (BVG, Aus- und Weiterbildung) aufgerechnet werden.
AsFam Schweiz