Fallführende Pflegefachperson für den Kanton Aargau

AsFam sucht Dich als diplomierte Pflegefachperson HF oder FH im Kanton Aargau

ANFORDERUNGEN

Fallführende benötigen ein in der Schweiz anerkanntes Diplom als Pflegefachperson HF.

Weitere Voraussetzungen sind:

  • Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung
  • Selbständige Arbeitsweise
  • Sichere Kommunikation
  • Theoretische Kenntnisse und Anwendungserfahrung in der Pflegediagnostik NANDA
  • Bereitschaft zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung

VORGESETZTE STELLE

Die formale vorgesetzte Stelle der fallführenden Pflegefachpersonen ist die Pflegeleitung.

Als Partner für einen fortlaufenden Austausch mit Fokus auf individuellen Zielen fungiert eine definierte Person: die Pflegeleitung oder die stellvertretende Pflegeleitung

ÜBERGEORDNETE ZIELE

  • Fundierte und überzeugende Vermittlung des Modells AsFam
  • Gewährleistung einer den aktuellen Standards entsprechenden pflegerischen Versorgung der zugeteilten Klienten
  • Gewährleistung einer den internen Standards entsprechenden Pflegedokumentation der zugeteilten Klienten
  • Sicherstellung des Vertrauens der pflegenden Angehörigen zur Fallführenden und der Firma
    AsFam
    Gewährleistung eines adäquaten Supports
  • Realistische Einschätzung der eigenen Stärken und Schwächen
    fortlaufende persönliche und fachliche Weiterentwicklung
  • Aktiver Beitrag an der Entwicklung des Teams

AUFGABEN

  • Bearbeitung von Neuanmeldungen:
    Vorstellung des Modells AsFam und Beurteilung der Möglichkeit einer Zusammenarbeit
  • Abklärung des Pflegebedarfs bei von Angehörigen gepflegten Personen mit InterRAI HC
  • Erstellung von Pflegeplanungen (NANDA Diagnostik, überprüfbare Ziele, Interventionen)
  • Schulung von pflegenden Angehörigen im System VeruA
  • Schulung von pflegenden Angehörigen im Schreiben von Pflegeberichten
  • Erarbeitung von individuellen Hilfsmitteln zur Sicherstellung der erwarteten Qualität der von pflegenden Angehörigen verfassten Pflegeberichte
  • Evaluation der Situation der gepflegten Personen
  • Sicherstellung des Vorhandenseins einer aktuellen und adäquaten ärztlichen Verordnung für ambulante Pflegeleistungen
  • Instruktion, Beratung und Coaching der pflegenden Angehörigen
  • Erkennung von Entwicklungspotential und Schulungsbedarf der pflegenden Angehörigen
  • Beurteilung der Leistung der pflegenden Angehörigen
  • Kontrolle der erfassten Leistungen bei Bezugsklienten zur Sicherstellung einer korrekten Rechnungsstellung
  • Koordination und Absprache mit weiteren bei den Bezugsklienten involvierten Diensten
  • Bekanntmachung und Vertretung des Modells AsFam

PFLICHTEN

  • Vollständige schriftliche Dokumentation aller durchgeführten Handlungen in den dazu vorgesehenen Arbeitsinstrumenten und Orten
  • Unmittelbare Kenntnissetzung der Pflegeleitung oder deren Stellvertretung in unerwarteten und dysfunktionalen Situationen
  • Teilnahme am periodischen Austausch des Fachteams
  • Persönliches Engagement im periodischen Austausch mit internem Partner
  • Verpflichtung sich über Angelegenheiten, die im Rahmen der Tätigkeit zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt insbesondere für die Privatsphäre und gesundheitliche Aspekte der pflegebedürftigen Person und deren Angehörige. Diese Verpflichtung gilt auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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