Erlass Verkehrsabgaben

Hier finden Sie Informationen zum Erlass der Verkehrsabgabesteuer in Ihrem Kanton. Diese Angaben sind entweder online verfügbar oder wurden direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingeholt.

Kanton AA
Kanton AA
Kanton AG
Kanton AG
Kanton AI

Ihr Anliegen ist mit Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden geregelt:


"Invaliden, die wegen ihrer Gebrechen auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die Strassenverkehrssteuer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Lage ganz oder teilweise erlassen."

Der Departmentsleiter prüft und bewilligt im Einzelfall, ob eine gänzliche oder teilweise Befreiung der Strassenverkehrssteuer möglich ist.

Kanton AI
Kanton BE
Kanton BE
Kanton BL

Eine Person welche im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrzeug eingelöst hat und an einer Behinderung leidet kann einen Verkehrssteuererlass bei uns beantragen. Der maximale Steuererlass beträgt 50%. Folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt sein, bevor das Gesuch an die Person versendet wird:

-Antragsteller ist die behinderte Person
-Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller eingelöst
-Es sind keine weitere Fahrzeuge im Haushalt eingelöst
-Antragsteller hat gültigen Führerausweis
-Erhält der Antragsteller Ergänzungsleistungen
-Vermögen ist geringer als CHF 25'000 / Reineinkommen geringer als CHF 30'000
-Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gemäss Arzt unmöglich

In der Regel rufen die Personen welche einen Erlass beantragen möchten bei uns an. Danach werden mit der Person sämtliche Fragen durchgegangen. Anschliessend wird der Person das Gesuch zugestellt, wenn alle Fragen zutreffen.

Kanton BL
Kanton BS
Kanton BS
Kanton FR
Kanton FR
Kanton GE
Kanton GE
Kanton GL
Kanton GL
Kanton GR

Das Strassenverkehrsamt kann auf Gesuch hin die Verkehrssteuern ermässigen oder erlassen für ein Fahrzeug pro Halter oder Halterin, sofern sie oder deren Angehörige zur Fortbewegung auf ein solches angewiesen sind.

Für die Beurteilung benötigt das Strassenverkehrsamt GR das ausgefüllte Gesuchformular in der Beilage plus ein Arztzeugnis mit der Beantwortung der Fragen vom Gesuchformular.

Kanton GR
Kanton JU
Kanton JU
Kanton LU

Die Verkehrssteuer wird auf Gesuch hin erlassen oder ermässigt für Fahrzeuge von Behinderten, die zur Fortbewegung auf die Benützung eines Fahrzeugs angewiesen sind und ein steuerbares Einkommen von weniger als 60'000 Franken geltend machen können.

Kanton LU
Kanton NE

Taxes des véhicules
Rapport médical requis pour l'exonération de la taxe sur les véhicules automobiles en cas de handicap physique grave.

Kanton NE
Kanton NW

Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.

Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen.

Kanton NW
Kanton OW

Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.

Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen. Der Erlass der Verkehrssteuer erfolgt unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.

Kanton OW
Kanton SG

Steuererlass wird gewährt, wenn eine Person auf Ihr Auto angewiesen ist und es nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.


Bei Kindern wird darauf geachtet, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung umgebaut werden musste (z.B. Rollstuhlrampe), so dass man davon ausgehen kann, das das Auto explizit für den Transport des Kindes angeschafft werden musste.

Bitte beim Strassenverkehrsamt melden, damit ihr ein Formular bekommt, dass von der Betroffenen und dem begleitenden Arzt ausgefüllt werden muss.

Kanton SG
Kanton SH
Kanton SH
Kanton SO
Kanton SO
Kanton SZ

Steuererlass

Das zuständige Departement kann die Steuern ganz oder teilweise erlassen für Motorfahrzeuge, die

a) für den fahrplanmässigen öffentlichen Linienverkehr eingesetzt werden;

b) ausschliesslich oder vorwiegend für den Transport von Behinderten verwendet werden.

Kanton SZ
Kanton TG
Kanton TG
Kanton UR
Kanton UR
Kanton VD

Fahrzeugsteuern: Angehörige, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität betreuen

Der/die Angehörige, der/die eine Person mit eingeschränkter Mobilität betreut, muss einen Antrag auf Steuerbefreiung beim Straßenverkehrsamt (SAN) stellen. Dieser Antrag muss von der Person mit eingeschränkter Mobilität (oder deren gesetzlichem Vertreter) und dem/der betreuenden Angehörigen ausgefüllt und unterschrieben werden.

Der Antrag muss die Gründe angeben (regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs im Alltag) und die notwendigen Nachweise enthalten (ärztliches Attest zur eingeschränkten Mobilität, Bescheinigung oder Dokumente der Behörden zur finanziellen Lage, Dokumente, die die Rolle des/der betreuenden Angehörigen belegen).

Die Steuerbefreiung tritt am Tag der Antragstellung in Kraft. Wenn der Entscheid zur Steuerbefreiung widerrufen wird, wird die Steuer ab dem Datum des Widerrufs erhoben.

Kanton VD
Kanton VS

*Fahrzeugsteuern / Verkehrssteuer

Artikel 3  

Thema – Steuerbefreiung**

Folgende Fahrzeuge sind von der Steuer befreit:  

a)...  

b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf dieses Verkehrsmittel für ihre Fortbewegung angewiesen sind.

*Steuerbefreiung

Folgende Personen sind von der Steuer befreit:  

a)...  

b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf diese Fortbewegungsmittel angewiesen sind, um sich fortzubewegen.

Bitte erscheinen Sie beim Straßenverkehrsamt.

Kanton VS
Kanton ZG
Kanton ZG
Kanton ZH
Kanton ZH