Hier finden Sie Informationen zum Erlass der Verkehrsabgabesteuer in Ihrem Kanton. Diese Angaben sind entweder online verfügbar oder wurden direkt beim zuständigen Strassenverkehrsamt eingeholt.
Kanton AI
Ihr Anliegen ist mit Art. 3 Abs. 2 des Einführungsgesetzes zum Strassenverkehrsgesetz des Kantons Appenzell Innerrhoden geregelt:
"Invaliden, die wegen ihrer Gebrechen auf ein Fahrzeug angewiesen sind, kann das Justiz-, Polizei- und Militärdepartement die Strassenverkehrssteuer entsprechend ihrer wirtschaftlichen Lage ganz oder teilweise erlassen."
Der Departmentsleiter prüft und bewilligt im Einzelfall, ob eine gänzliche oder teilweise Befreiung der Strassenverkehrssteuer möglich ist.
Kanton BL
Eine Person welche im Kanton Basel-Landschaft ein Fahrzeug eingelöst hat und an einer Behinderung leidet kann einen Verkehrssteuererlass bei uns beantragen. Der maximale Steuererlass beträgt 50%. Folgende Kriterien müssen hierbei erfüllt sein, bevor das Gesuch an die Person versendet wird:
-Antragsteller ist die behinderte Person
-Das Fahrzeug ist auf den Antragsteller eingelöst
-Es sind keine weitere Fahrzeuge im Haushalt eingelöst
-Antragsteller hat gültigen Führerausweis
-Erhält der Antragsteller Ergänzungsleistungen
-Vermögen ist geringer als CHF 25'000 / Reineinkommen geringer als CHF 30'000
-Benützung öffentlicher Verkehrsmittel gemäss Arzt unmöglich
In der Regel rufen die Personen welche einen Erlass beantragen möchten bei uns an. Danach werden mit der Person sämtliche Fragen durchgegangen. Anschliessend wird der Person das Gesuch zugestellt, wenn alle Fragen zutreffen.
Kanton GR
Das Strassenverkehrsamt kann auf Gesuch hin die Verkehrssteuern ermässigen oder erlassen für ein Fahrzeug pro Halter oder Halterin, sofern sie oder deren Angehörige zur Fortbewegung auf ein solches angewiesen sind.
Für die Beurteilung benötigt das Strassenverkehrsamt GR das ausgefüllte Gesuchformular in der Beilage plus ein Arztzeugnis mit der Beantwortung der Fragen vom Gesuchformular.
Kanton LU
Die Verkehrssteuer wird auf Gesuch hin erlassen oder ermässigt für Fahrzeuge von Behinderten, die zur Fortbewegung auf die Benützung eines Fahrzeugs angewiesen sind und ein steuerbares Einkommen von weniger als 60'000 Franken geltend machen können.
Kanton NE
Taxes des véhicules
Rapport médical requis pour l'exonération de la taxe sur les véhicules automobiles en cas de handicap physique grave.
Kanton NW
Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeuges angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.
Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen.
Kanton OW
Personen, die wegen ihrer Behinderung zur Fortbewegung auf die Benützung eines Motorfahrzeugs angewiesen sind, wird die Verkehrssteuer auf Gesuch hin erlassen.
Die gleiche Vergünstigung wird gewährt, wenn Familienangehörige oder andere nahestehende Personen ein Motorfahrzeug halten, um Personen mit einer Behinderung zu betreuen. Der Erlass der Verkehrssteuer erfolgt unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
Kanton SG
Steuererlass wird gewährt, wenn eine Person auf Ihr Auto angewiesen ist und es nicht möglich ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Bei Kindern wird darauf geachtet, ob das Fahrzeug wegen der Behinderung umgebaut werden musste (z.B. Rollstuhlrampe), so dass man davon ausgehen kann, das das Auto explizit für den Transport des Kindes angeschafft werden musste.
Bitte beim Strassenverkehrsamt melden, damit ihr ein Formular bekommt, dass von der Betroffenen und dem begleitenden Arzt ausgefüllt werden muss.
Kanton SZ
Steuererlass
Das zuständige Departement kann die Steuern ganz oder teilweise erlassen für Motorfahrzeuge, die
a) für den fahrplanmässigen öffentlichen Linienverkehr eingesetzt werden;
b) ausschliesslich oder vorwiegend für den Transport von Behinderten verwendet werden.
Kanton VD
Fahrzeugsteuern: Angehörige, die eine Person mit eingeschränkter Mobilität betreuen
Der/die Angehörige, der/die eine Person mit eingeschränkter Mobilität betreut, muss einen Antrag auf Steuerbefreiung beim Straßenverkehrsamt (SAN) stellen. Dieser Antrag muss von der Person mit eingeschränkter Mobilität (oder deren gesetzlichem Vertreter) und dem/der betreuenden Angehörigen ausgefüllt und unterschrieben werden.
Der Antrag muss die Gründe angeben (regelmäßige Nutzung des Fahrzeugs im Alltag) und die notwendigen Nachweise enthalten (ärztliches Attest zur eingeschränkten Mobilität, Bescheinigung oder Dokumente der Behörden zur finanziellen Lage, Dokumente, die die Rolle des/der betreuenden Angehörigen belegen).
Die Steuerbefreiung tritt am Tag der Antragstellung in Kraft. Wenn der Entscheid zur Steuerbefreiung widerrufen wird, wird die Steuer ab dem Datum des Widerrufs erhoben.
Kanton VS
*Fahrzeugsteuern / Verkehrssteuer
Artikel 3
Thema – Steuerbefreiung**
Folgende Fahrzeuge sind von der Steuer befreit:
a)...
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf dieses Verkehrsmittel für ihre Fortbewegung angewiesen sind.
*Steuerbefreiung
Folgende Personen sind von der Steuer befreit:
a)...
b) Die Fahrzeuge von bedürftigen Personen mit einer Behinderung, die auf diese Fortbewegungsmittel angewiesen sind, um sich fortzubewegen.
Bitte erscheinen Sie beim Straßenverkehrsamt.