0.0 km
47.44702906083878
8.293168287835636
Kanton Aargau
0.0 km
47.370005
9.306650
Kanton Appenzell Ausserrhoden
0.0 km
47.314056
9.411864
Kanton Appenzell Innerrhoden
0.0 km
47.55078962716634
7.589936395276094
Kanton Basel-Stadt
0.0 km
47.451580
7.767061
Kanton Basellandschaft
0.0 km
47.70383412082217
8.629790595231034
Kanton Schaffhausen
0.0 km
47.42557730369648
9.374566160975489
Kanton St. Gallen
0.0 km
47.55617148686475
8.87934552850788
Kanton Thurgau
0.0 km
47.44818796429786
8.595121765329857
Kanton Zürich
Sie melden sich telefonisch oder schriftlich bei uns. Wir prüfen, ob die Anstellungsbedingungen erfüllt sind.
Eine unserer diplomierten Pflegefachpersonen besucht Sie zuhause, um Sie, Ihr pflegebedürftiges Familienmitglied und die Pflegesituation persönlich kennenzulernen. Gleichzeitig stellen wir Ihnen AsFam vor und erklären Ihnen die Anstellung sowie die Abläufe.
Gemeinsam analysieren wir Ihre Pflegesituation mit einem professionellen Abklärungsinstrument (interRAI HC). Auf dieser Basis holen wir die ärztliche Verordnung für die von der Krankenkasse gedeckten Grundpflegeleistungen ein. Nach neun Monaten folgt eine nochmalige Überprüfung Ihrer Situation.
Basierend auf Prognosen definieren wir individuelle Pflegeziele gemeinsam mit Ihnen und Ihrer angehörigen Person.
Um die Qualität der Pflege zu gewährleisten, müssen Sie die erbrachten Grundpflegeleistungen täglich digital erfassen. AsFam kontrolliert diese und gleicht sie mit der ärztlichen Verordnung ab.
Wir sind telefonisch und schriftlich jederzeit für Ihre Fragen und Anliegen da und besuchen Sie einmal im Monat persönlich zuhause. Die Kommunikation mit der Krankenkasse übernehmen wir für Sie.
Innerhalb eines Jahres absolvieren Sie eine pflegerische Grundbildung als Pflegehelfer:in oder zertifizierte:r pflegende Angehörige:r. Je nach Region bieten wir unterschiedliche Weiterbildungsangebote an. Die Kosten für Ihre Aus- und Weiterbildung übernimmt AsFam.
Sie erhalten einen fairen Lohn für Ihre Pflegearbeit inkl. Sozialversicherungen. AsFam übernimmt rund 60% der Pensionskassenbeiträge (statt wie gesetzlich vorgeschrieben 50%) und ermöglicht Einzahlungen ab dem ersten Tag – unabhängig vom Lohn oder Pensum. Es wird der gesamte Lohn versichert, da weder ein Mindestlohn noch der übliche Koordinationsabzug angewendet wird. Auch im Krankheitsfall erhalten Sie eine Lohnfortzahlung.